FAQ – HuReSCo Sicherheits-Suite
Diese Fragen und Antworten sollen typische fachliche und rechtliche Missverständnisse verhindern, Behördenfragen vorwegnehmen und Anwender im Sicherheitsgewerbe bei der rechtssicheren Nutzung der HuReSCo-Suite unterstützen. Die Antworten ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
1. Allgemeines zur HuReSCo-Suite
1.1 Was ist die HuReSCo Sicherheits-Suite?
Die HuReSCo Sicherheits-Suite ist eine modulare Fachsoftware für das Sicherheitsgewerbe. Sie bündelt Werkzeuge für Lagebild, Risikoanalyse, Evakuierungsplanung, Schicht- und Materialverwaltung, Wachbuchführung, Einsatzberichte und betriebswirtschaftliche Kalkulation.
Alle Module sind als eigenständige HTML-Tools nutzbar und können in der Suite kombiniert werden. Die Software unterstützt Sicherheitsunternehmen, Berater und Behörden bei der strukturierten Planung und Dokumentation, ersetzt diese Aufgaben aber nicht.
1.2 Für wen ist die HuReSCo-Suite gedacht?
Die Suite richtet sich in erster Linie an:
- private Sicherheitsdienstleister,
- Sicherheits- und Risiko-Berater,
- Veranstalter mit eigenen Sicherheitsstrukturen,
- Objektbetreiber und Facility-Management,
- Behörden und öffentliche Auftraggeber (GOV-Edition).
Die Nutzung durch Verbraucher ist nicht vorgesehen. Die Software setzt fachliche Grundkenntnisse im Sicherheits- und Einsatzwesen voraus.
1.3 Benötige ich eine behördliche Genehmigung, um die Software zu nutzen?
Für die reine Nutzung der HuReSCo-Suite ist keine gesonderte behördliche Genehmigung erforderlich. Unabhängig davon gelten alle bestehenden berufs- und gewerberechtlichen Anforderungen (z. B. § 34a GewO, BewachV) unverändert weiter.
Wenn Sie Bewachungs- oder Veranstaltungsdienste anbieten, benötigen Sie die hierfür vorgeschriebenen Erlaubnisse und Qualifikationen unabhängig von der eingesetzten Software.
2. Rechtliche Einordnung und Haftung
2.1 Ersetzt die HuReSCo-Suite ein vollständiges Sicherheitskonzept?
Nein. Die Software unterstützt Sie bei der strukturierten Erhebung, Bewertung und Dokumentation von Informationen, ersetzt aber kein vollständiges Sicherheitskonzept durch eine fachkundige Person oder Stelle.
Ein behördlich oder polizeilich gefordertes Sicherheitskonzept muss immer als eigenständiges Dokument erstellt und verantwortet werden. Die mit HuReSCo erzeugten Auswertungen können Bestandteil dieses Konzeptes sein.
2.2 Sind die Berechnungen und Ergebnisse behördlich anerkannt?
Es gibt keine generelle „behördliche Zulassung“ für die HuReSCo-Suite. Ob und in welchem Umfang mit der Software erstellte Unterlagen anerkannt werden, entscheiden die jeweils zuständigen Behörden im Einzelfall.
Die Berechnungen (z. B. SSK-Modell, Evakuierungswerte, Stundensatzkalkulation) folgen nachvollziehbaren fachlichen Grundsätzen und sind zur Begründung gegenüber Auftraggebern und Behörden geeignet, ersetzen aber nicht deren eigene Bewertung.
2.3 Wer haftet für Fehler in Eingaben oder Konzepten?
Für die fachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen Daten sowie für die Interpretation der Ergebnisse haftet ausschließlich der Anwender bzw. das nutzende Unternehmen / die Behörde.
HuReSCo e.Kfr. haftet für die ordnungsgemäße Funktion der Software im vertraglich vereinbarten Umfang, nicht jedoch für Entscheidungen, die Anwender auf Basis der erstellten Inhalte treffen. Eine Haftung für falsche oder unvollständige Eingaben ist ausgeschlossen.
2.4 Darf ich die mit HuReSCo erzeugten PDFs oder Auswertungen bei Behörden einreichen?
Ja, grundsätzlich können Sie die mit der HuReSCo-Suite erzeugten Dokumente als Teil Ihrer Unterlagen bei Behörden oder Auftraggebern einreichen, sofern diese inhaltlich korrekt, vollständig und fachlich vertretbar sind.
Es wird empfohlen, die Auswertungen in ein übergreifendes Konzeptdokument einzubetten und deutlich zu kennzeichnen, dass die Verantwortung für Inhalt und Bewertung bei Ihnen als Betreiber/Sicherheitsdienstleister liegt.
2.5 Werden durch die Nutzung gesetzliche Pflichten nach § 34a GewO / BewachV erfüllt?
Die Software kann Sie bei der Erfüllung von Dokumentations- und Organisationspflichten unterstützen (z. B. Wachbuch, Einsatznachweise, Materialführung), ersetzt diese Pflichten aber nicht.
Ob Ihre Organisation den gesetzlichen Anforderungen nach § 34a GewO, BewachV oder weiteren Vorschriften genügt, hängt von Ihrer tatsächlichen Betriebsführung ab – nicht von der eingesetzten Software.
3. Datenschutz und Datensicherheit
3.1 Werden bei der Offline-Nutzung Daten an HuReSCo übertragen?
Bei der Offline-Nutzung als lokale HTML-Suite werden keine Eingaben automatisch an HuReSCo oder Dritte übertragen. Alle Daten verbleiben auf den von Ihnen eingesetzten Systemen.
Sie sind in diesem Szenario selbst Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und müssen die gesetzlichen Datenschutzanforderungen in Ihrem Unternehmen erfüllen.
3.2 Wer ist datenschutzrechtlich verantwortlich?
Bei lokaler Nutzung ohne Serveranbindung sind Sie als Nutzer (Sicherheitsunternehmen, Behörde, Auftraggeber) Verantwortlicher für alle personenbezogenen Daten, die Sie mit der Software verarbeiten.
Bei einer zukünftigen Online-/SaaS-Nutzung ist HuReSCo e.Kfr. Verantwortlicher für den Betrieb der Plattform. Gegenüber Ihren eigenen Kunden und Beschäftigten bleiben Sie Verantwortlicher; HuReSCo kann dabei als Auftragsverarbeiter tätig werden.
3.3 Benötige ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?
Solange Sie die HuReSCo-Suite ausschließlich offline und lokal betreiben und keine Daten an HuReSCo übermittelt werden, ist ein AVV in der Regel nicht erforderlich.
Sobald Sie eine Online-/SaaS-Variante mit Datenspeicherung auf Systemen von HuReSCo oder deren Dienstleistern nutzen, ist – je nach Einsatzszenario – ein AVV nach Art. 28 DSGVO notwendig. Ein entsprechender Vertrag wird dann von HuReSCo bereitgestellt.
3.4 Wie werden Daten technisch geschützt?
In einer Online-/SaaS-Variante werden u. a. folgende Maßnahmen eingesetzt:
- verschlüsselte Übertragung (z. B. TLS/HTTPS),
- Benutzer- und Rollenverwaltung mit Zugriffsbeschränkungen,
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Zugriffe,
- regelmäßige Updates und Sicherheitsprüfungen.
Bei der Offline-Nutzung müssen Sie selbst sicherstellen, dass Ihre Systeme durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen geschützt sind (z. B. Zugriffsrechte, Verschlüsselung, Datensicherung).
4. Fragen zu einzelnen Modulen
4.1 Lagebild-Generator – wofür ist er gedacht?
Der Lagebild-Generator dient zur strukturierten Erfassung der aktuellen Lage (z. B. öffentliche Lage, örtliche Lage, interne Lage) mit Ampelbewertung. Er unterstützt Sie dabei, Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren und gegenüber Auftraggebern oder Behörden zu begründen.
Die Einschätzung der Lage erfolgt immer durch den Anwender. Die Software liefert keine automatische Lagebewertung, sondern strukturiert lediglich die Darstellung.
4.2 Wetterrisiko-Tool – hat das rechtliche Relevanz?
Das Wetterrisiko-Tool unterstützt Sie bei der Bewertung wetterbedingter Risiken (z. B. Sturm, Gewitter, Hitze, Starkregen). Es hilft, Entscheidungen zu dokumentieren und zeigt, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich erscheinen.
Die Beurteilung der Wetterdaten und die Entscheidung über Maßnahmen obliegen ausschließlich Ihnen. Offizielle Wetterwarnungen und behördliche Hinweise haben immer Vorrang.
4.3 Veranstaltungs-SSK – ist die Kräftebemessung verbindlich?
Die Kräftebemessung nach dem SSK-Modell ist ein fachliches Hilfsmittel, um Personalbedarf nachvollziehbar und transparent zu herleiten. Sie ist nicht automatisch verbindlich und ersetzt keine behördliche Entscheidung.
Behörden oder Polizei können im Einzelfall andere oder zusätzliche Anforderungen an die Kräftebemessung stellen. Die SSK-Berechnung kann als Teil Ihrer Begründung dienen, bindet die Behörden aber nicht.
4.4 Evakuierungsrechner – ersetzt er eine Fachplanung?
Der Evakuierungsrechner unterstützt bei der überschlägigen Berechnung von Fluchtwegbreiten, Personendichten und Evakuierungszeiten für Veranstaltungsflächen und Zelte.
Er ersetzt keine bauordnungsrechtliche Evakuierungsplanung oder brandschutztechnische Fachplanung. Für verbindliche Aussagen sind in der Regel zusätzliche Planungsleistungen durch entsprechend qualifizierte Fachplaner erforderlich.
4.5 Stundensatz-Kalkulator – kann ich das Ergebnis meinem Auftraggeber vorlegen?
Ja. Der Stundensatz-Kalkulator dient der betriebswirtschaftlichen Vorkalkulation und Nachkalkulation von Verrechnungssätzen für Sicherheitsdienstleistungen. Die Ergebnisse können zur Preisbegründung gegenüber Auftraggebern genutzt werden.
Sie bleiben jedoch gegenüber Ihrem Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die hinterlegten Kostendaten korrekt sind und die Kalkulation zu Ihrem Unternehmen passt.
4.6 Objekt-Sicherheitsanalyse – ist die Bewertung rechtlich bindend?
Die Objekt-Sicherheitsanalyse strukturiert die Bewertung mechanischer, elektronischer und organisatorischer Sicherungsmaßnahmen. Sie liefert eine nachvollziehbare Einschätzung des Schutzstandes eines Objekts.
Die Bewertung ist dennoch eine fachliche Einschätzung des Anwenders und rechtlich nicht automatisch bindend. Eine behördliche oder versicherungstechnische Bewertung kann davon abweichen.
4.7 Schicht- & Einsatzplaner – was muss ich rechtlich beachten?
Der Schicht- & Einsatzplaner unterstützt Sie bei der Dienst- und Einsatzplanung. Sie müssen jedoch selbst sicherstellen, dass u. a. Arbeitszeitgesetz, Ruhezeiten, Tarifverträge und Qualifikationsanforderungen eingehalten werden.
Die Software weist nicht automatisch auf alle arbeitsrechtlichen oder tariflichen Besonderheiten hin.
4.8 Materialausgabe & Rücknahme – wer haftet bei Verlust?
Das Modul dokumentiert, welches Material wann an wen ausgegeben und zurückgenommen wurde. Es schafft Nachvollziehbarkeit, trifft aber keine Aussage darüber, wer rechtlich für Verlust oder Beschädigung haftet.
Haftungsfragen ergeben sich aus Ihren internen Regelungen (z. B. Dienstanweisungen, Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen) und dem jeweiligen Einzelfall.
4.9 Meldeprotokoll-Tool und Wachbuch – sind die Einträge rechtssicher?
Die Module unterstützen eine strukturierte und manipulationsarme Dokumentation von Meldungen, Beobachtungen und Vorkommnissen. Sie sind dazu gedacht, eine nachvollziehbare Chronologie zu schaffen.
Für die rechtliche Bewertung ist entscheidend, dass die Einträge vollständig, wahrheitsgemäß und zeitnah erfolgen. Ob ein Wachbuch oder Meldeprotokoll im Einzelfall als Beweismittel anerkannt wird, entscheidet ein Gericht oder eine Behörde.
4.10 Einsatzbericht-Generator – kann ich Berichte bei Behörden einreichen?
Ja. Die mit dem Einsatzbericht-Generator erstellten Berichte sind zur Vorlage bei Auftraggebern und – sofern sinnvoll – bei Behörden geeignet, wenn sie inhaltlich korrekt und vollständig sind.
Bitte achten Sie darauf, dass personenbezogene Daten nur im rechtlich zulässigen Umfang enthalten sind und bei Weitergabe an Dritte eine entsprechende Rechtsgrundlage oder Einwilligung vorliegt.
5. Technische Nutzung
5.1 Benötige ich für die Offline-Suite eine Internetverbindung?
Nein. Die HuReSCo-Suite ist als Offline-HTML-Suite so ausgelegt, dass alle Berechnungen lokal im Browser stattfinden. Eine Internetverbindung ist für die Grundfunktion nicht erforderlich.
Für zukünftige Online-/SaaS-Funktionen oder Updates kann eine Internetverbindung erforderlich sein.
5.2 Was passiert, wenn eine Online-/SaaS-Version vorübergehend nicht erreichbar ist?
Bei technischen Störungen oder Wartungen können Onlinefunktionen vorübergehend eingeschränkt sein. Verfügbarkeit und Reaktionszeiten werden in gesonderten Verträgen geregelt.
Es empfiehlt sich, für kritische Einsatzlagen redundante Planungen vorzuhalten (z. B. lokale Kopien wichtiger Dokumente), um nicht ausschließlich von Online-Systemen abhängig zu sein.
6. Lizenz, Nutzerkreise und Weitergabe
6.1 Wer darf die HuReSCo-Suite nutzen?
Nutzungsberechtigt sind die im jeweiligen Lizenzvertrag benannten Unternehmen, Organisationen oder Behörden sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Eine Nutzung durch Dritte außerhalb dieser Organisation ist nur zulässig, sofern dies vertraglich ausdrücklich gestattet wurde (z. B. im Rahmen von Consulting-Leistungen).
6.2 Darf ich Zugänge mit Partnerunternehmen teilen?
Eine Weitergabe von Zugangsdaten an externe Dritte ist grundsätzlich nicht zulässig, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Für Subunternehmer oder Partner können ggf. eigene Zugänge eingerichtet werden.
6.3 Gibt es besondere Regelungen für Behörden?
Für die GOV-Edition können individuelle Regelungen zu Datenschutz, IT-Sicherheit, Verfügbarkeit, Support und Dokumentationspflichten vereinbart werden. Diese werden in gesonderten Verträgen oder Vereinbarungen festgehalten.
7. Sonstige Fragen
7.1 Ersetzt die HuReSCo-Suite eine Rechtsberatung?
Nein. Die Software und diese FAQ ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Sie erhalten mit der HuReSCo-Suite fachliche Unterstützung bei Planung und Dokumentation, bleiben aber selbst für die Einhaltung von Gesetzen, Auflagen und Verträgen verantwortlich.
7.2 Kann ich die Software in Audits oder Zertifizierungen verwenden?
Die mit HuReSCo dokumentierten Prozesse und Nachweise können in Audits, Zertifizierungen oder behördlichen Prüfungen hilfreich sein, da sie Strukturen und Entscheidungen nachvollziehbar machen.
Ob dies für eine Zertifizierung oder Prüfung ausreichend ist, hängt von den jeweiligen Anforderungen der prüfenden Stelle ab.
7.3 Was mache ich bei sicherheits- oder datenschutzrelevanten Vorfällen?
Bei sicherheitsrelevanten Vorfällen (z. B. Angriff, Verlust von Geräten, Verdacht auf Datenabfluss) sollten Sie:
- Ihre internen Notfall- und Meldewege aktivieren,
- gegebenenfalls Ihren Datenschutzbeauftragten einbeziehen,
- behördliche Meldepflichten (z. B. bei Datenschutzverletzungen) prüfen,
- den Vorfall im Wachbuch oder Meldeprotokoll dokumentieren.
HuReSCo e.Kfr. kann bei technischen Fragen zum Betrieb der Software unterstützen, ersetzt aber keine behördliche Meldestelle.
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Diese FAQ dienen der Orientierung und stellen keine rechtsverbindliche Beratung dar.